Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bezirk Schwaben ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Es existieren noch keine Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Diese werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Feedback
Ihnen sind Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf 175-jahre-psychiatrie.bezirk-schwaben.de aufgefallen?
Bei Schwierigkeiten mit der Verständlichkeit der Inhalte oder bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an online-pr@bezirk-schwaben.de.
Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0821/3101-4478 | 0821/3101-14478 | daniel.beiter@bezirk-schwaben.de |
Bezirksheimatpflege
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html